Einen NI 43-101-Bericht lesen
Wer sich mit kanadischen Bergbau- und Explorationsunternehmen beschäftigt, liest in fast jeder Pressemitteilung den Hinweis auf „NI 43-101“. Gemeint ist das National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects, ein Regelwerk der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden. Es legt fest, wie Unternehmen wissenschaftliche und technische Informationen über Bergbauprojekte veröffentlichen dürfen. Im Mittelpunkt steht der Technical Report, ein Bericht, der oft mehrere hundert Seiten umfasst. Dieser Ratgeber erklärt, wie er aufgebaut ist, welche Begriffe man kennen muss und welche Abschnitte für Anleger besonders aufschlussreich sind.
Warum es NI 43-101 gibt
Bei Bergbauprojekten hängt viel von technischen Angaben ab, die Laien kaum prüfen können: Bohrergebnisse, Gehalte, Tonnagen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen. NI 43-101 soll sicherstellen, dass solche Angaben nach einheitlichen Regeln, von qualifizierten Fachleuten und nachvollziehbar veröffentlicht werden. Die Vorschrift gilt für jede schriftliche Offenlegung, und der Begriff „written disclosure“ umfasst ausdrücklich auch Websites.
Eine nicht amtliche konsolidierte Fassung stellt die Ontario Securities Commission (OSC) bereit. Die Canadian Securities Administrators haben im Juni 2025 eine Neufassung von NI 43-101 zur Konsultation gestellt. Nach dem Stand vom 15. Oktober 2026 ist noch keine endgültige Neufassung in Kraft. Dieser Ratgeber beschreibt die derzeit geltenden Regeln.
Die Qualified Person
Kern des Systems ist die Qualified Person (QP). NI 43-101 definiert sie als Person, die
- Ingenieur oder Geowissenschaftler mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation in einem einschlägigen Fach ist,
- mindestens fünf Jahre Erfahrung in Exploration, Minenentwicklung, Minenbetrieb oder Projektbewertung hat,
- Erfahrung hat, die zum Projekt und zum Bericht passt,
- in einer Berufsorganisation in gutem Ansehen steht („in good standing“),
- bei einer ausländischen Berufsorganisation zusätzliche Anforderungen an die Mitgliedschaft erfüllt.
Technische Berichte müssen von einer oder mehreren Qualified Persons oder unter deren Aufsicht erstellt werden. In bestimmten Fällen müssen diese unabhängig vom Unternehmen sein. Das gilt nach Abschnitt 5.3 unter anderem für den ersten Bericht, wenn ein Unternehmen berichtspflichtig wird, und für Berichte, die erstmals Ressourcen, Reserven oder eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsbewertung zu einem wesentlichen Projekt offenlegen. Unabhängig ist eine QP laut NI 43-101, wenn kein Umstand vorliegt, der nach Ansicht einer vernünftigen, umfassend informierten Person ihr Urteil beeinflussen könnte.
Hinweis für Anleger: Am Anfang des Berichts und in den Zertifikaten am Ende steht, wer die QPs sind, für welche Abschnitte sie verantwortlich zeichnen und ob sie als unabhängig bezeichnet werden.
Ressourcen und Reserven: die wichtigste Unterscheidung
NI 43-101 übernimmt die Begriffe der CIM Definition Standards des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum. Die wichtigsten Kategorien:
- Mineralressourcen (Mineral Resources), unterteilt nach zunehmender geologischer Sicherheit in inferred (vermutet), indicated (angezeigt) und measured (gemessen).
- Mineralreserven (Mineral Reserves), unterteilt in probable (wahrscheinlich) und proven (nachgewiesen). Nach den CIM-Standards ist eine Reserve der wirtschaftlich abbaubare Teil einer gemessenen oder angezeigten Ressource, festgestellt durch Studien auf Vor-Machbarkeits- oder Machbarkeitsniveau. Eine vermutete (inferred) Ressource beruht auf begrenzten geologischen Nachweisen und darf laut CIM nicht in eine Reserve umgewandelt werden.
Für Anleger ist ein Satz zentral, den NI 43-101 in Abschnitt 3.4 vorschreibt. Werden Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsanalyse von Ressourcen veröffentlicht, muss ebenso deutlich darauf hingewiesen werden, dass „mineral resources that are not mineral reserves do not have demonstrated economic viability“. Ressourcen, die keine Reserven sind, haben also keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit.
Was Unternehmen nicht veröffentlichen dürfen
Abschnitt 2.3 von NI 43-101 enthält Verbote, die beim Lesen von Pressemitteilungen weiterhelfen. Ein Unternehmen darf unter anderem nicht veröffentlichen:
- Menge, Gehalt oder Metallinhalt einer Lagerstätte, die nicht als Ressource oder Reserve eingestuft ist;
- den Bruttowert des Metalls in einer Lagerstätte oder einem Bohrabschnitt (also etwa „Gold im Wert von … Dollar im Boden“);
- ein Metalläquivalent für mehrere Rohstoffe, ohne auch den Gehalt jedes einzelnen Metalls anzugeben.
Mit Einschränkungen erlaubt ist die Angabe eines Explorationsziels als Spanne von Menge und Gehalt. Dabei muss ebenso deutlich gesagt werden, dass dies konzeptionell ist, dass die Exploration nicht ausreicht, um eine Ressource zu definieren, und dass ungewiss ist, ob weitere Exploration zu einer Ressource führt.
Auch eine Preliminary Economic Assessment (PEA), die auf vermuteten (inferred) Ressourcen beruht, darf nur mit einem Warnhinweis veröffentlicht werden: Sie ist vorläufig, die vermuteten Ressourcen gelten als geologisch zu spekulativ, um sie als Reserven einzustufen, und es gibt keine Gewissheit, dass die Ergebnisse der PEA erreicht werden. Laut NI 43-101 ist eine PEA eine Studie, die weder Vor-Machbarkeits- noch Machbarkeitsstudie ist.
Der Aufbau eines Technical Report
Der Inhalt ist im Formular 43-101F1 vorgegeben. Es umfasst 27 Abschnitte („Items“):
- Summary
- Introduction
- Reliance on Other Experts
- Property Description and Location
- Accessibility, Climate, Local Resources, Infrastructure and Physiography
- History
- Geological Setting and Mineralization
- Deposit Types
- Exploration
- Drilling
- Sample Preparation, Analyses, and Security
- Data Verification
- Mineral Processing and Metallurgical Testing
- Mineral Resource Estimates
- Mineral Reserve Estimates
- Mining Methods
- Recovery Methods
- Project Infrastructure
- Market Studies and Contracts
- Environmental Studies, Permitting, and Social or Community Impact
- Capital and Operating Costs
- Economic Analysis
- Adjacent Properties
- Other Relevant Data and Information
- Interpretation and Conclusions
- Recommendations
- References
Laut Formular sind die Überschriften der Items 1 bis 14 und 23 bis 27 immer zu verwenden. Die Items 15 bis 22 sind nur für fortgeschrittene Projekte („advanced properties“) vorgeschrieben. Bei frühen Explorationsprojekten fehlen sie deshalb oft.
Besonders aufschlussreiche Abschnitte
Item 1 (Summary): Die Zusammenfassung gibt den Überblick. Sie ersetzt nicht die Lektüre der folgenden Abschnitte.
Item 4 (Property Description and Location): Gehören die Konzessionen dem Unternehmen ganz oder nur teilweise? Gibt es Optionsvereinbarungen, Lizenzgebühren (Royalties) oder Fristen? Hier stehen oft Bedingungen, die in Pressemitteilungen fehlen.
Item 3 (Reliance on Other Experts): Auf welche Angaben Dritter, etwa zu Eigentumsrechten, Umwelt oder Steuern, stützen sich die QPs, ohne sie selbst geprüft zu haben?
Items 10 bis 12 (Drilling, Sampling, Data Verification): Hier zeigt sich die Datenqualität. NI 43-101 verlangt bei der Veröffentlichung von Bohr- und Probenergebnissen unter anderem Angaben zu Lage, Azimut und Neigung der Bohrlöcher, zu den Abschnittslängen und, soweit bekannt, zur wahren Mächtigkeit („true width“). Gefordert sind außerdem Angaben zu Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zum Labor, einschließlich einer etwaigen Beziehung des Labors zum Unternehmen. Aufschlussreich ist, ob die QP die Daten selbst verifiziert hat und welche Einschränkungen sie nennt.
Item 14 (Mineral Resource Estimates): Stichtag, Kategorien, Tonnage und Gehalt, Annahmen wie Metallpreise, Cut-off-Gehalte und Methoden. Wichtig ist auch, wie hoch der Anteil der inferred-Ressourcen ist.
Items 21 und 22 (Kosten und Wirtschaftlichkeit): Investitions- und Betriebskosten sowie die Wirtschaftlichkeitsrechnung, typischerweise mit Kapitalwert (NPV) und internem Zinsfuß (IRR). Entscheidend sind die Annahmen zu Metallpreisen und Wechselkursen und die Sensitivitätsanalysen. Beruht die Rechnung auf einer PEA mit vermuteten Ressourcen, muss der oben beschriebene Warnhinweis enthalten sein.
Item 25 (Interpretation and Conclusions): Hier müssen die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten benannt werden, die die Verlässlichkeit der Ergebnisse beeinflussen könnten. Bei Explorationsberichten muss hier auch die Schlussfolgerung der QP stehen. Für Anleger ist dieser Abschnitt besonders aufschlussreich.
Item 26 (Recommendations): Die QPs beschreiben empfohlene Arbeitsprogramme mit einer Kostenaufstellung je Phase, höchstens für zwei Phasen, und sagen, ob die zweite Phase von positiven Ergebnissen der ersten abhängt. Das gibt einen Hinweis auf den künftigen Finanzierungsbedarf. Die Empfehlungen beziehen sich auf das Projekt und sind keine Anlageempfehlung.
Persönliche Inspektion
NI 43-101 verlangt in Abschnitt 6.2, dass mindestens eine verantwortliche QP vor Einreichung des Berichts eine aktuelle Inspektion des Projekts vornimmt. Ausnahmen gibt es etwa für Projekte in einem frühen Explorationsstadium, wenn Witterungsbedingungen den Zugang verhindern. Im Bericht steht, wann und von wem das Projekt besucht wurde.
Wo man die Berichte findet
Technische Berichte kanadischer Emittenten werden auf SEDAR+ veröffentlicht, dem System der Canadian Securities Administrators. Viele Unternehmen stellen sie zusätzlich auf ihre Website. Maßgeblich ist die auf SEDAR+ eingereichte Fassung. Für bestimmte Pflichtangaben (Abschnitte 3.2, 3.3 und Teile von 3.4) können Veröffentlichungen laut NI 43-101 (Abschnitt 3.5) auf ein bereits eingereichtes Dokument verweisen, wenn sie dessen Titel und Datum nennen.
Prüfliste
- Wer sind die Qualified Persons, und sind sie unabhängig?
- Welches Datum hat der Bericht, welchen Stichtag haben die Ressourcenschätzungen?
- Welcher Anteil der Ressourcen ist inferred, indicated oder measured, und gibt es überhaupt Reserven?
- Beruht eine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf einer PEA mit inferred-Ressourcen?
- Welche Metallpreise und Wechselkurse werden angenommen?
- Welche Risiken nennt Item 25?
- Stimmen die Angaben in Pressemitteilungen und Präsentationen mit dem Bericht überein?
Fazit
Ein NI 43-101-Bericht ist umfangreich, aber nach festen Regeln aufgebaut. Wer die Rolle der Qualified Person, den Unterschied zwischen Ressourcen und Reserven und die Warnhinweise zu PEAs kennt, kann Pressemitteilungen von Bergbauunternehmen deutlich besser einordnen. Die Abschnitte zu Eigentumsverhältnissen, Datenverifizierung, Ressourcenschätzung und Risiken sind oft aufschlussreicher als die Zusammenfassung. Ein Bericht nach NI 43-101 belegt aber nur, dass Angaben nach einem Standard veröffentlicht wurden, nicht aber, dass ein Projekt wirtschaftlich erfolgreich sein wird.
Keine Anlageberatung. Dieser Beitrag dient nur der Information und ist keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Aktien von Explorations- und Bergbauunternehmen sind hochriskant, oft wenig liquide und können bis zum Totalverlust fallen. Die Redaktion hält keine Positionen in Wertpapieren der in unseren Beiträgen behandelten Emittenten. Stockwire erhält keine Vergütung von Emittenten.